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Delegiertenschlüssel
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Delegiertenschlüssel
Teilnehmer
Teilnehmen können Delegierte von Montagsdemos bzw., Bündnissen/Initiativen von Montagsdemos, Delegierte von sozialen Bewegungen, Initiativen, Vereinen, Organisationen, Parteien, die regional oder bundesweit organisiert sind und Teil der Montagsdemobewegung sind, betriebliche und gewerkschaftliche Vertreter mit Mandat.
Es können auch Gäste teilnehmen, allerdings ohne Stimmrecht. Sie können der Koordinierungsgruppe vor geschlagen werden, die über die Teilnahme entscheidet.
StimmrechtStimmberechtigt sind die auf den Montagsdemos bzw. örtlichen Bündnissen gewählte Delegierten.
Dabei gilt folgender Delegiertenschlüssel: Montagsdemos: Bis durchschnittlich 30 Teilnehmer: zwei Delegierte bis durchschnittlich 70 Teilnehmer: drei Delegierte bis durchschnittlich 120 Teilnehmer: vier Delegierte über 120 Teilnehmer: fünf Delegierte
Soziale Bewegungen, Initiativen, Vereine, Organisationen, Parteien, die überregional bzw. bundesweit organisiert und Teil der Montagsdemobewegung sind, außerdem gewerkschaftliche bzw. betriebliche Gliederungen: ein Delegierter Das bedeutet, dass z.B. Organisationen oder Parteien nur einen Parteivertreter schicken können und nicht mehrere Parteivertreter aus verschiedenen Regionen.
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