Konferenzregeln und Wahlordnung

Konferenzregeln und Wahlordnung

Konferenzregeln

Für die 5. Delegiertenkonferenz der Montagsdemonstrationen am 19. April 2008 in Kassel (Vorschlag)

Teilnehmer
Teilnehmen können Delegierte von Montagsdemos bzw., Bündnissen/Initiativen von Montagsdemos, Delegierte von sozialen Bewegungen, Initiativen, Vereinen, Organisationen, Parteien, die regional oder bundesweit organisiert sind und Teil der Montagsdemobewegung sind, betriebliche und gewerkschaftliche Vertreter mit Mandat.
Es können auch Gäste teilnehmen, allerdings ohne Stimmrecht. Sie können der Koordinierungsgruppe vorgeschlagen werden, die über die Teilnahme entscheidet.

Stimmrecht
Stimmberechtigt sind die auf den Montagsdemos bzw. örtlichen Bündnissen gewählte Delegierten.

Dabei gilt folgender Delegiertenschlüssel:

Montagsdemos:
Bis durchschnittlich 30 Teilnehmer: zwei Delegierte
bis durchschnittlich 70 Teilnehmer: drei Delegierte
bis durchschnittlich 120 Teilnehmer: vier Delegierte
über 120 Teilnehmer: fünf Delegierte

Soziale Bewegungen, Initiativen, Vereine, Organisationen, Parteien, die überregional bzw. bundesweit organisiert und Teil der Montagsdemobewegung sind, außerdem gewerkschaftliche bzw. betriebliche Gliederungen:
ein Delegierter

Das bedeutet, dass z.B. Organisationen oder Parteien nur einen Parteivertreter schicken können und nicht mehrere Parteivertreter aus verschiedenen Regionen.

Für die Einhaltung der Konferenzregeln, ordnungsgemäße und erfolgreiche Durchführung der bundesweiten Delegiertenkonferenz trägt jeder Teilnehmer Verantwortung. Dabei gilt: Meinungsverschiedenheiten werden offen und sachlich ausgetragen Gegenseitiger Respekt ohne persönliche oder diffamierende Angriffe auf Teilnehmer der Montagsdemobewegung.

Die Konferenz ist finanziell unabhängig und finanziert sich selbst. Jeder Delegierte trägt dafür Verantwortung

Für die Leitung der Diskussion und Gewährleistung der Konferenzregeln wird eine Konferenzleitung gewählt

Die Redezeit beträgt 3 Minuten. Die Redner kommen in der Reihenfolge der Wortmeldung zu Wort. Ein Tagesordnungspunkt ist abgeschlossen, wenn die von der Konferenz festgelegte Zeit abgelaufen, kein Redner mehr auf der Rednerliste steht bzw. die Konferenz das Ende beschließt.Bei Anträgen zur Geschäftsordnung bekommt ein Redner dafür, einer dagegen das Wort.

Ziel ist, bei Beschlüsse möglichst Einvernehmlichkeit herzustellen. Bei Abstimmungen zählt die Mehrheit der stimmberechtigten Delegierten.

Wahlordnung für die Wahl der bundesweiten Koordinierungsgruppe der Montagsdemonstrationen
Auf der 6. Delegiertenkonferenz in Kassel am 19.April 2008
(Vorschlag)

Die KG soll in ihrer Zusammensetzung die gesamte Bandbreite der Zusammensetzung der Montagsdemonstrationen repräsentieren. Weitere Gesichtspunkte sind: Regionale Vertretung, Jugend, Frauen, Migranten. Sie soll ein arbeitsfähiges Gremium mit vertretbaren Kosten sein und deshalb 15 Personen umfassen.

Wer für die bundesweite Koordinierungsgruppe kandidieren will, braucht dazu die Zustimmung seiner örtlichen Montagsdemo bzw. wo dies nicht möglich ist, eines örtlichen Bündnisses. Liegt diese Zustimmung nicht vor, erfolgt die Wahl vorbehaltlich der nachträglichen Zustimmung, die innerhalb eines Monats erfolgen muss.Vorschläge für die Wahl der KG können bis zum Beginn des Tagesordnungspunkts Wahlen gemacht werden.Die Kandidaten haben eine Minute Zeit, sich vorzustellen. Die Vorstellung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge.Die Wahl der zentralen Koordinierungsgruppe erfolgt gemeinsam in offener Abstimmung. Einzelabstimmungen sind möglich, wenn dies von den Delegierten gefordert wird. Gewählt sind die Kandidaten mit einfacher Mehrheit.

Wahlordnung für die Wahl der bundesweiten Revisionskommission der Montagsdemonstrationen

Die Revisoren haben die Aufgabe, die Finanzen der bundesweiten KG regelmäßig zu revidieren und auf den bundesweiten Treffen einen Revisionsbericht vorzulegen. Es sollen drei Revisoren gewählt werden.

Wer als Revisor/in kandidieren will, braucht dazu die Zustimmung seiner örtlichen Montagsdemo bzw. wo dies nicht möglich ist, eines örtlichen Bündnisses.Liegt diese Zustimmung nicht vor, erfolgt die Wahl vorbehaltlich der nachträglichen Zustimmung, die innerhalb eines Monats erfolgen muss.Vorschläge für die Wahl als Revisor/in können bis zum Beginn des Tagesordnungspunkts Wahlen gemacht werden.Die Wahl der Revisoren erfolgt gemeinsam in offener Abstimmung. Einzelabstimmungen sind möglich, wenn dies von den Delegierten gefordert wird. Es werden bis zu 5 Revisoren gewählt. Gewählt sind die Kandidaten mit einfacher Mehrheit der anwesenden Delegierten.

Die KG hat folgende Aufgaben:Organisierung eines Erfahrungsaustausches und Vorschläge für gemeinsame Themen Förderung und Unterstützung der gegenseitigen HilfeKoordinierung gemeinsamen AktivitätenPresse und ÖffentlichkeitsarbeitVerbindung und Zusammenarbeit mit Organisationen, Gewerkschaften und InitiativenAktives Eintreten für die Einheit und Selbständigkeit der MontagsdemobewegungJe nach aktueller Entwicklung organisiert die KG bundesweite, zentrale gemeinsame Aktivitäten. Darüber findet über die Homepage eine Vereinheitlichung statt.Förderung der regionalen Vernetzung der MontagsdemonstrationenVorbereitung und Durchführung bundesweiter Treffen der Montagsdemonstrationen. Aufbau und Förderung eines bundesweiten Info und Verbindungssystems zu den örtlichen Bündnissen, anderen Organisationen (auch international) und den Medien.